Was ist in der offenen Kategorie (OPEN Category) erlaubt - und was nicht?

Drohnenwissen

Was ist in der offenen Kategorie (OPEN Category) erlaubt - und was nicht?

Die offene Kategorie wurde mit der EU-Drohnenverordnung eingeführt und fasst alle Szenarien für Drohnenfluge zusammen, die keine Erlaubnis von einer Behörde benötigen. Folgendes ist in der offenen Kategorie erlaubt:

  • maximale Flughöhe von 120 m über Grund
  • Drohnen bis 900 g Abfluggewicht unmittelbar an unbeteiligte Menschen heranfliegen (kleiner EU-Drohnenführerschein notwendig!)
  • Drohnen bis 4 kg Abfluggewicht im Langsamflugmodus bis 5 m an unbeteiligten Menschen heranfliegen, sonst 30 m (großer EU-Drohnenführerschein notwendig!)
  • Drohnen bis 25 kg Abfluggewicht bis 150 m an unbeteiligte Menschen heranfliegen (kleiner EU-Drohnenführerschein notwendig!)

Folgendes ist NICHT erlaubt und fällt damit in die erlaubnispflichtige spezifische Kategorie (SPECIFIC Category):

 

  • Flug außerhalb der Sichtweite
  • Flug über 120 m über Grund
  • Flug in der Nähe eines Flughafens, einer Industrieanlage, Autobahn oder Bundesstraße (= Beispiele für Flugverbotszonen)
  • Flug, der die Privatsphäre von unbeteiligten Menschen in Gefahr bringt
  • Flug mit Drohnen-Abfluggewicht über 25kg

 

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