Drohnenwissen
Was ist mit Drohnen in der Schweiz zu beachten?
Die Schweiz wendet das EU-Drohnenrecht seit Januar 2023 an. Für Sie gelten dort im Wesentlichen dieselben Regeln wie in Deutschland – offene und spezielle Kategorie, Klassen C0 bis C6, dieselben Unterkategorien A1, A2 und A3.
Registrierung und Nachweise gelten weiter
Wer seinen Wohnsitz in der EU, Norwegen oder Island hat, muss sich in der Schweiz nicht zusätzlich registrieren. Die Registrierung im Wohnsitzland ist maßgeblich und ausreichend – so bestätigt es das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausdrücklich. Auch Ihre in einem EU-Staat ausgestellten Zertifikate A1/A3, A2 und STS sind in der Schweiz gültig; ein Upload in das Schweizer System dLIS ist dafür nicht erforderlich.
Umgekehrt registrieren sich Betreiber mit Wohnsitz in der Schweiz über das Portal dLIS des BAZL.
Was Sie trotzdem prüfen müssen
Gleiches Recht heißt nicht gleiche Gebiete. Die Schweiz weist ihre Flugbeschränkungszonen selbst aus – darunter Zonen um Flugplätze, Naturschutz- und Wildruhegebiete, die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt. Maßgeblich ist die offizielle Drohnenkarte des Bundes, vergleichbar mit dipul in Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Haftpflichtversicherung die Schweiz einschließt – sie liegt außerhalb der EU, und nicht jede Police deckt das ab.
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