Drohnenwissen
Dürfen Drohnen in Flugzeugen transportiert werden?
Die Drohne selbst darf mit – im Aufgabegepäck ebenso wie im Handgepäck. Eine feste Transportbox schützt vor Transportschäden und ist bei Aufgabe dringend zu empfehlen.
Die Akkus sind das eigentliche Thema. Lithium-Akkus gehören ausnahmslos ins Handgepäck und dürfen nie im aufgegebenen Koffer transportiert werden. Wie viel Sie mitnehmen dürfen, entscheidet die Energie in Wattstunden (Wh) – der Wert steht auf dem Akku aufgedruckt:
- bis 100 Wh – ohne Genehmigung im Handgepäck erlaubt. Die Airlines begrenzen üblicherweise die Zahl der Ersatzakkus (verbreitet: bis zu 20 Stück, maximal zwei pro Gerät).
- 100 bis 160 Wh – nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft, meist beschränkt auf zwei Ersatzakkus. Die Genehmigung muss vor dem Abflug vorliegen, am Gate ist es zu spät.
- über 160 Wh – im Passagiergepäck ausgeschlossen. Diese Akkus dürfen nur als Luftfracht nach Gefahrgutvorschriften versendet werden, mit entsprechend geschultem Versender.
Was das für gängige Drohnen bedeutet
Akkus der Mavic-Klasse liegen deutlich unter 100 Wh und sind unkritisch. Bei Enterprise-Geräten sieht es anders aus: Der TB65-Akku der Matrice 350 RTK hat laut DJI eine Energie von 263,2 Wh und liegt damit über der 160-Wh-Grenze – er kann als Passagiergepäck gar nicht mitgenommen werden. Wer solche Geräte auf Reisen einsetzt, muss die Akkus vorab als Gefahrgut verschicken oder vor Ort mieten. Prüfen Sie die Wh-Angabe Ihrer Akkus, bevor Sie eine Reise planen.
Weitere Vorgaben
Sichern Sie die Kontakte gegen Kurzschluss – Einzeltaschen oder abgeklebte Pole. Transportieren Sie die Akkus möglichst im Lagerladezustand statt voll geladen. Seit 2026 haben viele Airlines die Regeln für Powerbanks verschärft: in der Regel höchstens zwei Stück, griffbereit am Sitzplatz statt im Gepäckfach, und ein Verbot, sie während des Flugs zu laden oder mit ihnen zu laden.
Die Detailregeln unterscheiden sich zwischen den Fluggesellschaften. Prüfen Sie vor jedem Flug die Gefahrgutbestimmungen Ihrer konkreten Airline – und rechnen Sie bei Umsteigeverbindungen mit der jeweils strengeren Regel.
Unsicher, was für Ihr Vorhaben gilt? Wir ordnen das im Gespräch ein – Termin buchen.