Drohnenwissen
Brauchen alle Mitarbeiter einen Drohnenführerschein?
Jeder, der steuert, braucht den Nachweis – aber nicht jeder im Betrieb muss einen haben. Entscheidend ist die Rolle, nicht der Arbeitsvertrag.
Fernpilot: ja
Wer die Drohne tatsächlich steuert, braucht den zur Drohnenklasse und Unterkategorie passenden Nachweis – ab 250 g Startmasse mindestens den Kompetenznachweis A1/A3, für viele professionelle Einsätze das Fernpilotenzeugnis A2. Das gilt pro Person und lässt sich nicht im Team teilen: Ein Nachweis auf den Namen des Geschäftsführers deckt den Mitarbeiter nicht ab, der fliegt.
Betreiber: nein, aber verantwortlich
Der Betreiber – bei Ihnen in der Regel das Unternehmen – wird registriert, nicht geprüft. Er muss keinen Führerschein haben, ist aber dafür verantwortlich, dass nur qualifizierte Fernpiloten fliegen, dass Versicherung und Registrierung stimmen und dass die Nachweise gültig sind. Mehr dazu unter Betreiber und Fernpilot.
Hilfspersonal: nein
Wer absperrt, die Kamera bedient oder als Beobachter den Luftraum im Blick behält, braucht keinen eigenen Nachweis. Eingewiesen sein sollte diese Person trotzdem – bei EVLOS-Betrieb ist der Beobachter sicherheitsrelevant, und das setzt voraus, dass er weiß, worauf er achtet.
Praxistipp für Unternehmen
Führen Sie eine schlichte Liste: Wer hat welchen Nachweis, ausgestellt wann, gültig bis wann. Beide Nachweise laufen nach fünf Jahren ab, und ein abgelaufener Nachweis fällt in der Regel genau dann auf, wenn ein Auftrag ansteht. Schulen Sie außerdem lieber eine Person mehr als nötig – sonst steht das Projekt still, sobald der einzige Pilot krank ist oder kündigt.
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