Drohnenwissen

Wie hoch darf man mit Drohnen fliegen?

Im unkontrollierten Luftraum (Luftraumklasse G) gilt im Grundsatz, sofern nicht durch andere Verbote eingeschränkt, dass maximal bis 100 m über Grund geflogen werden darf. Ausnahmen sind hierbei Modellflugplätze, wo bis zu 762 Meter aufgestiegen werden darf, oder eine Aufstiegserlaubnis, die Höhen über 100 Meter genehmigt (zu beantragen bei der Landesluftfahrtbehörde). In Kontrollzonen, wie um Flughäfen und Helikopterlandeplätze, darf die Flughöhe ohne Genehmigung 50 m nicht übersteigen. Für die Beantragung dieser Art von Genehmigungen wird häufig ein erweiterter Kenntnisnachweis als Nachweis für den sicheren Umgang mit Drohnen gefordert.