Drohnenwissen

Verliert mein alter nationaler Drohnenführerschein seine Gültigkeit?

Die bereits erteilten Kenntnisnachweise gemäß §21d LuftVO werden ab Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung eine Übergangsfrist von einem Jahr haben. Ursprünglich sollte die Frist am 01.07.2020 beginnen, durch die Corona-Pandemie verschiebt sich das Ende der Frist bis 31.12.2021.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Umschreibung auf den kleinen EU-Drohnenführerschein (A1/A3) ermöglicht. Die Frist dafür endet am 31.12.2021. Die Gültigkeitsdauer wird dabei jedoch fortgeführt. Die meisten Piloten werden dennoch den großen Führerschein benötigen, eine schriftliche Zusatzprüfung mit 30 Fragen und einer praktischen Eigenerklärung.

Achtung: Bescheinigungen vom DMFV oder DAeC verlieren mit dem 31.12.2020 ihre Gültigkeit und können nicht umgeschrieben werden. Gleiches gilt für Pilotenlizenzen der manntragenden Fliegerei.