Drohnenwissen
Müssen Drohnen elektronisch identifizierbar sein?
Die Frage ist inzwischen beantwortet – wenn auch anders, als „Transponder“ vermuten lässt. Drohnen bekommen keinen Transponder im Sinne der bemannten Luftfahrt, sondern die direkte Fernidentifizierung (Remote ID).
Sie ist seit dem 1. Januar 2024 Pflicht für Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 in der offenen Kategorie sowie für den Betrieb in der speziellen Kategorie. Die Drohne sendet dabei laufend ihre Registriernummer, Position, Höhe und Geschwindigkeit sowie die Position des Steuerers aus – empfangbar für Behörden und andere Luftraumnutzer im Umkreis. Details dazu in unserem Beitrag zur direkten Fernidentifizierung.
Nicht zu verwechseln mit ADS-B: Dort empfängt Ihre Drohne die Signale bemannter Luftfahrzeuge. Remote ID ist das Gegenstück – Ihre Drohne sendet selbst.
Und U-space?
Der nächste Regulierungsschritt ist der U-space, ein Luftraum mit digitaler Verkehrskoordination für unbemannte Systeme. Die europäische Rechtsgrundlage (VO (EU) 2021/664) gilt seit Januar 2023, in Deutschland ist bislang jedoch kein U-space-Luftraum ausgewiesen – es gibt Konzepte und Pilotprojekte, aber keinen Regelbetrieb. Wer heute planen muss, sollte davon ausgehen, dass sich daran kurzfristig nichts ändert.
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