Drohnenwissen

Gibt es Bußgelder für den Betrieb von Drohnen ohne Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)?

Der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mit über 2 kg Gewicht ohne Kenntnisnachweis stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 17c LuftVO dar. Für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig.