Drohnenwissen
Was ist in der offenen Kategorie (OPEN Category) erlaubt - und was nicht?
Die offene Kategorie wurde mit der
EU-Drohnenverordnungeingeführt und fasst alle Szenarien für Drohnenfluge zusammen, die keine Erlaubnis von einer Behörde benötigen. Folgendes ist in der offenen Kategorie erlaubt:
- maximale Flughöhe von 120 m über Grund
- Drohnen bis 900 g Abfluggewicht unmittelbar an unbeteiligte Menschen heranfliegen ( kleiner EU-Drohnenführerschein notwendig!)
- Drohnen bis 4 kg Abfluggewicht im Langsamflugmodus bis 5 m an unbeteiligten Menschen heranfliegen, sonst 30 m ( großer EU-Drohnenführerschein notwendig!)
- Drohnen bis 25 kg Abfluggewicht bis 150 m an unbeteiligte Menschen heranfliegen ( kleiner EU-Drohnenführerschein notwendig!)
- Flug bei Nacht
- Flug außerhalb der Sichtweite
- Flug über 120 m über Grund
- Drohne mit 6 kg Abfluggewicht in 40 m Entfernung zu einem genutzten Gehweg betreiben
- Flug in der Nähe eines Flughafens, einer Industrieanlage, Autobahn oder Bundesstraße (= Beispiele für Flugverbotszonen)
- Flug, der die Privatsphäre von unbeteiligten Menschen in Gefahr bringt