Drohnenwissen
Wird für das Drohnenfliegen eine Versicherung benötigt?
Ja, generell unterliegen Führer von Luftfahrzeugen, ob bemannt oder nicht, unabhängig vom Abfluggewicht den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG, sodass eine sogenannte Halterhaftpflichtversicherung nötig ist. Die Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden normalerweise nicht ab. Es ist auf die zugesicherte Versicherungssumme mit mindestens 1.000.000 ? Deckungssumme zu achten, um auch im Zweifelsfall Kosten von hohen Sach- oder Personenschäden abzudecken.
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