Drohnenwissen
Gibt es eine Allgemeinverfügung für Sachsen?
In Sachsen existiert eine Allgemeinverfügung für erlaubnispflichtige Flüge und für Ausnahmen von Betriebsverboten auf Grundlage der NfL-1163-17 . Die Landesluftfahrtbehörde hat hierzu die NfL-1-1233-18 Allgemeinverfügung Sachsen zur Vereinfachung von Anträgen erlassen. Ob diese oder eine Einzelaufstiegserlaubnis nötig ist, können sie mit Hilfe des Prüfpfades der Landesdirektion Sachsen feststellen.
Den genauen Inhalt finden Sie in unserem Blog ausführlich erklärt. Den dazugehörigen Antrag können sie den letzten Seiten der NfL-1-1233-18 Allgemeinverfügung Sachsen entnehmen. Im Falle einer Einzelaufstiegserlaubnis hat die Landesdirektion diesen Antrag vorbereitet.
Wird von der Allgemeinverfügung oder einer Einzelaufstiegsgenehmigung Gebrauch gemacht, ist die zuständige Polizeidienststelle sieben Tage vorab, sowie unmittelbar vor dem Flug, vorzugsweise per Mail, zu informieren. Hierfür hat die Landesdirektion eine Übersicht erstellt.
Ab 01.01.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.