Drohnenwissen
Was ist bei Start- und Landeplätzen zu beachten?
Um mit einer Drohne starten oder landen zu dürfen, ist die Erlaubnis des Grundstückeigentümers oder eines Verfügungsberechtigten einzuholen. Bei Auftragsarbeiten im Sinne des Kunden oft unproblematisch, aber auch bei Feldwegen und Wiesen, wo gern für Übungszwecke gestartet wird, ist dies nicht zu vernachlässigen. Auf öffentlichen Flächen, wie Parks oder Pätzen, muss das Ordnungsamt den Start/die Landung genehmigen, da es sich hierbei um eine Sondernutzung handelt.
Um die Gefährdung Dritter auszuschließen, ist es sinnvoll, den Start- und Landeplatz durch eine Absperrung oder Hilfsperson abzugrenzen. Eine Hilfsperson hat zusätzlich den Vorteil, dass sie die Kamerabedienung unterstützen oder interessierten Passanten den Grund der Befliegung erklären kann, sodass sich der Pilot auf das Fliegen konzentrieren kann.
Die notwendige Fläche für einen Start- und Landeplatz ist immer von den Umgebungsbedingungen und der Größe des verwendeten Fluggerätes abhängig.
Zu beachten sind beim Fliegen auch stets andere Regeln, zum Beispiel das Einhalten von Abständen zu Bundesverkehrswegen oder Flughäfen.