Drohnenwissen
Für welche Drohnen wird ein Drohnenführerschein benötigt?
Durch die Übergangszeit in das neue EU-Drohnengesetz, ist es davon abhängig, ob eine Bestandsdrohne oder eine EU-zertifizierte Drohne geflogen wird.
Bis Ende 2023 können Sie eine Bestandsdrohne, also eine nicht-zertifizierte Drohne, abhängig von ihrem Abfluggewicht und den Einsatzbedingungen, unter folgenden Anforderungen fliegen:
- bis 500 g ohne Drohnenführerschein nahe unbeteiligten Personen
- bis 2 kg mit kleinem EU-Drohnenführerschein oder deutschem Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis weit entfernt von Unbeteiligten und mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
- bis 2 kg mit großem EU-Drohnenführerschein oder der Kombination kl. EU-Drohnenführerschein + deutscher Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis + Selbsterklärung über prakt. Kenntnisse bis 50 m an unbeteiligten Personen
- über 2 kg mit kleinem EU-Drohnenführerschein oder deutschem Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis weit entfernt von Unbeteiligten und mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird eine Betriebsgenehmigung benötigt, sobald die Regelnder offenen Betriebskategorie (A1, A2, A3) nicht eingehalten werden können.
Zu den notwendigen Drohnenführerscheinen für neueEU-zertifizierte Drohnen finden Sie hier die Informationen.
Airclip ist anerkannte Stelle des Luftfahrtbundesamtes. Sowohl den kleinen (Kompetenznachweis A1/A3) als auch den großen (A2-Fernpilotenzeugnis) EU-Drohnenführerschein können Sie bei uns erhalten. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Schulungsangeboten .