Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Berlin und Brandenburg?

Aktuell erarbeitet die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg für Berlin und Brandenburg eine Vereinfachung zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

Derzeit können sie die Entscheidungshilfe der Luftfahrtbehörde nutzen, ob und von wem eine Zustimmung für einen Drohnenflug erforderlich ist. Eine allgemeine Aufstiegserlaubnis wird aktuell weder in Brandenburg noch in Berlin erteilt. In Berlin ist aufgrund der gegebenen Luftraumstruktur jedes Vorhaben einzeln zu prüfen. Einzelerlaubnisse können gegen eine Gebühr von 80 - 200 ? mit dem entsprechenden Formular beantragt werden.

Einzig das Unterschreiten des 100 m seitlichen Abstandes zu Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen und Bahnanlagen ist mit Zustimmung der zuständigen Stelle ohne Antrag einer Einzelerlaubnis möglich.

Gesondert muss der ED-R 146 in Berlin betrachtet werden. Hierfür kann eine Allgemeinerlaubnis ( Nfl 1-657-16 ) zum Durchflug unter 100 m AGL beantragt werden. Davon unberührt ist dennoch zu prüfen, ob eine Einzelerlaubnis gemäß der o.g. Entscheidungshilfe zu beantragen ist.

Ab 01.01.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.