Drohnenwissen
Gibt es bereits eine Allgemeinverfügung für das Saarland?
Für das Saarland gibt es aktuell keine Allgemeinverfügung. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde im Saarland ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und orientiert sich ebenso an den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung(LuftVO), kurz NfL 1-1163-17 .
Sind geplante Flüge erlaubnispflichtig gemäß § 21a muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Hierfür dient dieses Formular .
Ist für den geplanten Flug eine Ausnahme von Betriebsverboten gemäß § 21b nötig, muss eine Einzel- oder Allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragt werden. Hierfür dient dieses Formular .
Ab 01.01.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.