Drohnenwissen

Wie erhält man eine Allgemeinerlaubnis in Schleswig-Holstein?

Die Landesluftfahrtbehörde in Schleswig-Holstein, namentlich der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, beruft sich auf die Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung(LuftVO), kurz NfL 1-1163-17 und erteilt eine Allgemeinerlaubnis, die es zu beantragen gilt.

Ist eine Betriebserlaubnis nach § 21a und eine Ausnahme von Betriebsverboten nach § 21b nötig, kann diese mit dem Antrag für die Allgemeinerlaubnis beantragt werden.

Ab 01.01.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.