Drohnenwissen
Gibt es eine Allgemeinverfügung für Hessen?
In Hessen gibt es zwar keine Allgemeinverfügung, aber eine Allgemeinerlaubnis zu ausgewählten Erlaubnispflichten und Betriebsverboten laut Drohnenverordnung . Für alles andere gibt es eine Einzelerlaubnis mit oder ohne SORA-GER Verfahren.
In einem vereinfachtem Verfahren kann die Allgemeinerlaubnis für Flüge mit Erlaubnispflicht (Flüge innerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen, über 5 kg Abfluggewicht) oder für Flüge bei ausgewählten geltenden Betriebsverboten (seitlicher Abstand zu Menschenansammlungen, Bundesfern-, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen unter 100 m, Flüge über Wohngrundstücke) erteilt werden. Im Antrag sind bereits die Nebenbestimmungen zu lesen, die einzuhalten sind, und sich an den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), kurz NfL 1-1163-17 orientieren.
Für das Erteilen einer Einzelerlaubnis kann eine Beurteilung nach SORA-GER nötig sein. Diese findet generell Anwendung für Flüge mit Erlaubnispflicht oder bei Flügen mit geltenden Betriebsverboten laut Drohnenverordnung , die im ersten Absatz nicht aufgeführt wurden. Beispielsweise Flüge bei Nacht, außerhalb der Sichtweite, in seitlichem Abstand zu Industrieanlagen unter 100 m oder der Einsatz von Fluggeräten über 25 kg. Die Erlaubnisse können ebenfalls im Detail einzeln oder allgemein beantragt werden.
Der Antrag muss in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem auch die Befliegung durchgeführt wird. Das heißt für die Landkreise Odenwald, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Main-Taunus, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Wetterau, Main-Kinzig und den Kreisfreien Städten Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach und Darmstadt wird der Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt, dem-Dezernat III 33.3- Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz, und bei den restlichen Bezirken im Regierungsbezirk Kassel, dem Referat 22 - Infrastrukturmaßnahmen, Luftverkehr, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten, eingereicht.
Ab 01.01.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.