Drohnenwissen
Sollte ich jetzt direkt den neuen EU-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) ablegen?
Für alle Genehmigungen und Flüge bis zum 01.01.2021 ist noch der alte Kenntnisnachweis (§21d LuftVO) notwendig.
Die neuen EU-Drohnenführerscheine können vorausichtlich erst ab Januar 2021 abgelegt werden.
Wir empfehlen den Anwendern vor Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung mit den Behörden in Kontakt zu treten. Von kommenden Flugverboten können Sie sich bei Bedarf über eine Aufstiegserlaubnis befreien lassen. Diese wird vermutlich bis zum 30.06.2021 Gültigkeit besitzen. Damit erlangen Sie zumindest kurzfristig Rechtssicherheit. Der Umfang der möglichen Flugverbotszonen ist bisher nicht überschaubar.