Drohnenwissen
Wer ist Betreiber, wer ist Fernpilot – und wer haftet wofür?
Das EU-Drohnenrecht trennt zwei Rollen, die im Alltag oft dieselbe Person sind – rechtlich aber nicht dasselbe.
Der Betreiber
Betreiber ist, wer die Drohne einsetzt – bei gewerblicher Nutzung also in aller Regel das Unternehmen, nicht der Mitarbeiter. Der Betreiber:
- registriert sich beim Luftfahrt-Bundesamt und erhält die Betreiber-Registriernummer (e-ID), die an allen seinen Drohnen angebracht wird;
- schließt die Haftpflichtversicherung ab;
- stellt sicher, dass nur qualifizierte Fernpiloten fliegen und die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand sind;
- ist Antragsteller, wenn eine Betriebsgenehmigung nötig ist.
Der Fernpilot
Fernpilot ist die natürliche Person, die die Drohne im konkreten Flug steuert. Sie braucht den passenden Kompetenznachweis oder das Fernpilotenzeugnis, muss ihn auf Verlangen vorzeigen können und entscheidet vor Ort, ob der Flug sicher durchführbar ist. Diese Entscheidung kann ihr niemand abnehmen – auch keine Anweisung des Auftraggebers oder Vorgesetzten.
Der häufigste Fehler
Ein Mitarbeiter registriert sich privat, weil er den Drohnenführerschein ohnehin macht, und die Firmendrohne trägt dann seine private e-ID. Das ist falsch: Betreiber ist das Unternehmen, also muss sich das Unternehmen als juristische Person registrieren. Verlässt der Mitarbeiter die Firma, steht die Flotte sonst auf dem Namen eines Fremden.
Und die Haftung?
Kommt es zum Schaden, greift zunächst die Halterhaftung – die trifft den Betreiber und ist der Grund für die Versicherungspflicht. Ordnungswidrigkeiten können beide treffen: den Fernpilot für Verstöße im Flug, den Betreiber für Organisationsversäumnisse wie fehlende Registrierung oder den Einsatz nicht qualifizierter Piloten. Wer als Fernpilot vorsätzlich gegen Betriebsverbote verstößt, riskiert zusätzlich, dass der Versicherungsschutz entfällt – dann bleibt der Schaden am Unternehmen hängen.
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