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12.02.2026

Ab dem 29. Oktober 2025 gilt eine neue Allgemeinverfügung für Durchflüge in ausgewählten ED-R-Gebieten zum Schutz von Energie-, Rückbau- und Forschungsanlagen sowie der Wartburg. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Durchfluggenehmigungen für bemannte Luftfahrzeuge und UAS als erteilt – jedoch nur bei Einhaltung klar definierter Anmelde-, Abstimmungs- und Betriebsvorgaben. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Regelungen und Anforderungen kompakt zusammen.

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