Wie darf ich die DJI M300 RTK in Deutschland rechtlich konform fliegen?

Drohnenwissen

Wie darf ich die DJI M300 RTK in Deutschland rechtlich konform fliegen?

Die DJI M300 RTK wiegt startbereit rund 6,5 kg und ist eine Bestandsdrohne ohne Klassenkennzeichnung.

Damit fliegen Sie sie in der Unterkategorie A3, mit dem Kompetenznachweis A1/A3. Das bedeutet: mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten und keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.

Für die Nachfolgerin M350 RTK gilt dasselbe – sie trägt die Klasse C3, und C3 ist ebenfalls der Unterkategorie A3 zugeordnet. Das ist keine Einschränkung gegenüber der Klassifizierung, sondern ihre Folge: Geräte dieser Größe gehören systematisch nach A3.

Wenn A3 nicht reicht

Inspektionen an Industrieanlagen, Befliegungen in bebautem Gebiet oder Flüge näher an Personen sind mit dieser Geräteklasse nur über eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie möglich, in der Regel auf Basis einer SORA-Risikoanalyse.

Genau das ist bei Geräten dieser Klasse der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wir begleiten das Antragsverfahren – Termin buchen.

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