In welcher Unterkategorie der OPEN-Kategorie darf ein selbst hergestelltes UAS betrieben werden, wenn es 3 kg wiegt?

Drohnenwissen

In welcher Unterkategorie der OPEN-Kategorie darf ein selbst hergestelltes UAS betrieben werden, wenn es 3 kg wiegt?

Es gibt eine Unterscheidung zwischen selbst hergestellten zertifizierten und nicht-zertifizierten UAS. Ein selbst hergestelltes UAS, welches zertifiziert ist, darf nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden, da es der Drohnenklasse C4 zugeordnet wird.

Ist das UAS nicht zertifiziert, zählt es zu den Bestandsdrohnen. Damit gelten, wie auch für alle anderen Bestandsdrohnen, folgende Regelungen ab 01.01.2024:

  • < 250g: in Unterkategorie A1 (ohne Führerschein, nahe an Menschen, in Wohngebieten)
  • > 250g: in Unterkategorie A3 (mit EU-Drohnenführerschein A1/A3, weit entfernt von Menschen, 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Erholungsgebieten)

Weitere Infos zu den Kategorien und Unterkategorien in den anderen FAQ-Artikeln.

 

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