Wie beantrage ich eine Kontrollfreigabe für Drohnen (z.B. innerhalb 1,5 km zu Flughäfen)?

Drohnenwissen

Wie beantrage ich eine Kontrollfreigabe für Drohnen (z.B. innerhalb 1,5 km zu Flughäfen)?

Innerhalb von 1,5 km um die Begrenzung eines Flugplatzes brauchen Sie grundsätzlich eine Freigabe der zuständigen Flugsicherung, bevor Sie starten dürfen. Für die 15 großen deutschen Verkehrsflughäfen läuft das über die Deutsche Flugsicherung (DFS):

  1. Prüfen Sie zunächst in der dipul-Karte, in welcher Zone des seit 6. August 2026 geltenden Kontrollzonen-Modells Ihr Vorhaben liegt – Details dazu in unserem eigenen Beitrag. In den äußeren Zonen ist je nach Höhe unter Umständen gar keine Einzelfreigabe mehr nötig.
  2. Ist eine Freigabe erforderlich, stellen Sie den Antrag über das Online-Formular der DFS. Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage Rückmeldung.

Wichtig: Die DFS prüft ausschließlich, ob Ihr Flug mit dem bemannten Luftverkehr vereinbar ist – nicht, ob alle anderen drohnenrelevanten Vorgaben eingehalten sind, etwa Mindestabstände zu Krankenhäusern oder Regierungsgebäuden. Diese müssen Sie zusätzlich und unabhängig prüfen.

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