Wie sind Personen in Fahrzeugen in der Nähe Ihres Fluges zu bewerten?

Drohnenwissen

Wie sind Personen in Fahrzeugen in der Nähe Ihres Fluges zu bewerten?

Wie Fußgänger: Personen in Autos, Bussen und Bahnen zählen als unbeteiligte Personen. Sie müssen den Abstand einhalten, den Ihre Unterkategorie vorschreibt.

Ein Fahrzeugdach schirmt rechtlich nicht ab. Wer in A2 unterwegs ist, braucht also auch zu einem besetzten Pkw 30 m Abstand, im Langsamflugmodus 5 m. In A3 dürfen im Flugbereich gar keine unbeteiligten Personen sein – eine befahrene Straße schließt den Betrieb dort praktisch aus.

Das wird regelmäßig übersehen bei Baustellen- und Geländebefliegungen: Der Parkplatz am Rand, die angrenzende Landstraße, der Lieferverkehr auf dem Werksgelände. Planen Sie den Flugbereich so, dass diese Flächen außerhalb liegen – oder sperren Sie sie für die Dauer der Befliegung ab.

Nicht als unbeteiligt gelten Personen, die am Betrieb mitwirken und über die Risiken unterrichtet sind – Ihr Beobachter etwa oder eingewiesenes Personal des Auftraggebers.

Entdecke mehr

Vermessung mit Drohne

Lerne mehr über die Vermessung aus der Luft mit unserem kostenlosen Guide.

Einfach 3D-Modelle erstellen

Mit der Airclip Cloud kannst du aus deinen Drohnenbildern schnell und einfach maßhaltige 3D-Modelle für deine Planung erstellen.

Branchenpakete

Alles aus einer Hand. Drohne, Software, Schulung und Service für einen sorgenfreien Start.

Drohnenführerschein

Alles beginnt mit der richtigen Ausbildung.