Die EU-Drohnen-Regeln haben uns die Kategorien...

Alles wichtige über die SPECIFIC Category der EU-Drohnenverordnung

Die SPECIFIC Category der neuen EU-Drohnenverordnung gibt neuen Spielraum für Drohnenanwendungen. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen.

Inhalte

    Die EU-Drohnen-Regeln haben uns die Kategorien OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED gebracht. Dabei ist die spezielle Kategorie eine besonders interessante Neuerung. Die Gründe erfahren Sie in diesem Artikel.

    Was ist die SPEZIELLE Kategorie?

    Die spezifische Kategorie ist für alle Drohnenbetreiber da, die mehr wollen als die offene Kategorie erlaubt. Darunter fallen u.a. folgende Beispiele:

    Beispiel 1 - Einen ganzen Wohnort als 3D-Modell befliegen: Wer zum Beispiel als Infrastruktur-Anbieter große, bewohnte Gebiete modellieren möchte, der benötigt dafür eine entsprechend große Drohne. Nun dürfen Drohnen mit mehr als 2 kg Startmasse aber nicht näher als 150 m zu besiedeltem Gebiet betrieben werden. Das ist also ein Fall für die SPEZIELLE Kategorie.

    Beispiel 2 - Eine Pipeline oder Hochspannungsleitung inspizieren: Solch große Infrastrukturen verlaufen üblicherweise durch Industriegebiete, unter Bundeswasserstraßen oder durch Naturschutzgebiete. Für alle genannten Gebiete gilt ein Flugverbot für Drohnen über 2 kg. Außerdem möchte wir gern außerhalb der Sichtweite fliegen dürfen, um schneller zum Ziel zu kommen. Das alles gehört in die SPEZIELLE Kategorie.

    Die Eintrittskarte in diese Welt der Groß- und Spezialprojekte ist die Betriebsgenehmigung.

     

     

    Abbildung 1: OFFENE Kategorie vs. SPEZIELLE Kategorie der EU-Drohnenverordnung

     

    Der Schlüssel zum Wettbewerbsvorteil: Betriebsgenehmigung

     

    Wer eine Betriebsgenehmigung für seine Projekte bekommt hat einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie haben vier Möglichkeiten so eine Genehmigung zu erhalten. Die Auswahl richtet sich nach der Komplexität und Häufigkeit der Mission. Es stehen zur Auswahl:

     

    • STS (ab 12/2023) = vorausgefüllte Risikoanalyse für Standard-Missionen mit zertifizierter Drohne

    • PDRA = vorausgefüllte Risikoanalyse für Standard-Missionen mit nicht-zertifizierter Drohne

    • SORA = umfangreiche Risikoanalyse

    • LUC (ab 12/2023) = Zertifizierung der eigenen Firma, um Missionen selbst genehmigen zu können

     

    Beachten Sie, dass bis Ende 2023 nur PDRA und SORA verfügbar sind.

     

     

     

     

     

     

    STS vs. PDRA vs. SORA für Drohnen im EU-Recht

     

    Mit Abgabe einer einfachen Erklärung sind so genannte Standardszenarien (STS) ab 03.12.2023 nutzbar, d.h. Sie müssen nicht auf eine Antwort der Behörde warten, sondern legen nach Einreichung der Dokumente einfach los. Ist dies nicht ausreichend oder verfügbar, da beispielsweise Bestandsdrohnen eingesetzt werden sollen, helfen vordefinierte Risikoanalysen (engl. Pre-Defined-Risk-Analysis, kurz PDRA) weiter. Beides sind eine besonders gelungene Erfindung innerhalb der spezifischen Kategorie und halten den Aufwand einer SORA (= Specific Opertions Risk Assessment) gering. Letztere ist nur in vollem Umfang notwendig wenn bspw. kein kontrollierter Bereich am Boden geschaffen werden kann. Finden Flüge gleicher Art regelmäßig auch an verschiedenen Orten statt, lohnt ein Blick in die Vorzüge des sogenannten Light UAS Operator Certificate (LUC). Näheres dazu ausführlicher im folgenden Text.

     

    Welche Vorteile bringen Standardszenarien (STS)?

     

    STS sollen den Prozess der Antragsstellung verschlanken. Die Bezeichnung wurde treffend gewählt: Standardszenarien umfassen alle Einsatzszenarien, die in der Praxis häufig beantragt wurden und ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt sind. Der Gesetzgeber standardisiert diese Fälle und stellt Sie danach als STS bereit. Statt eines nervenraubenden Verwaltungsakts werden für die Genehmigung eines STS nur die wirklich notwendigen Daten fällig - ein Gewinn für alle Beteiligten.

     

    Eine Liste der aktuell verfügbaren und angekündigten STS für Deutschland halten wir hier für Sie bereit.

     

    Wenn Sie ein STS nutzen wollen, dann müssen Sie eine Betriebserklärung einreichen. Die Erklärung umfasst folgendes:

     

    • Betriebshandbuch

    • STS-spezifischer Befähigungsnachweis für Fernpiloten (= Zusatzprüfung zu großem Drohnenführerschein)

    • Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz

    • Drohnenklasse C5 oder C6 (je nach STS) und regelmäßige Wartungen der Drohne

     

    Die Kosten zur Bearbeitung der Betriebserklärung belaufen sich auf ca. 200€ und werden vom LBA in Rechnung gestellt. Der Befähigungsnachweis wird von anerkannten Stellen ausgestellt - i.d.R. jene, die auch die A2-Drohnenführerscheine ausstellen.

     

    ACHTUNG: Bis zur Einführung der Standardszenarien dauert es noch bis Dezember 2023, da es derzeit keine zertfizierten Drohnen gibt. Bis dahin sind gemäß Durchführungsverordnung 2021/1166 nationale Szenarien nutzbar.

     

    Kein passendes STS zu finden? PDRAs ansehen.

     

    Was tun wenn kein bequemes STS zur Verfügung steht? Keine Sorge, Sie fallen nicht gleich auf einen manuellen Antrag zurück. Der Zwischenschritt trägt den Namen Pre-Defined Risk Assessment, kurz PDRA. Dahinter verbergen sich viele vordefinierte Missionen, die ein höheres Risiko als die STS-Missionen mitbringen und im Alltag häufig vorkommen.

     

    PDRA-S: Das STS für nicht-zertifizierte Drohnen

     

    Wer eine Drohne ohne C5 bzw. C6 CE-Klasse in einem STS-Szenario fliegen möchte, der nutzt ein PDRA-S (z.B. PDRA-S01 oder -S02). Offensichtlich ist die Beantragung etwas aufwendiger als bei einem richtigen STS. Trotzdem hält sich der Zeitaufwand sehr in Grenzen.

     

    PDRA-G: Vorlage für häufig auftretende Missionen

     

    PDRA-Gs sind wie STS aufgebaut und unterscheiden sich nur durch höhere Risiken der Mission. Die nutzbaren Vorlagen heißen z.B. PDRA-G01 und -G02.

     

    Eine Liste der aktuell in Deutschland verfügbaren PDRAs finden Sie in unserem FAQ-Eintrag.

     

    Der individuelle Weg: SORA.

     

    Wenn kein passendes STS oder PDRA zu finden ist, muss der Weg über die klassische SORA (= Specific Opertions Risk Assessment) her. Was eine SORA ist lesen Sie in unserem FAQ-Eintrag. In kurz: Sie schreiben einen ausführlichen Bericht über den geplanten Einsatz, mögliche Risiken und Maßnahmen zur Risikominderung. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kontrolliert Ihr Vorhaben und stellt eine Genehmigung aus. Die Kosten belaufen sich auf 200€ bis 2000€ für eine Erteilung und 40€ bis 400€ für eine Verlängerung. Die maximale Laufzeit pro Erteilung ist auf zwei Jahre begrenzt.

     

    Wir sprechen über eine SORA-EU (auch EASA-SORA genannt) nach einheitlichen europäischen Vorgaben. Die deutsche SORA-GER wir damit abgelöst und und durch ein länderübergreifendes Verfahren ersetzt. Vorteil: Einsätze im europäischen Ausland werden über ein vertrautes Antragsverfahren genehmigt.

     

    Der Erstellungsprozess einer SORA-EU ist von der EASA in einem 110 Seiten umfassenden Regelwerk geschrieben worden (Quelle: DVO (EU) 2019/947 Artikel 11).

     

    Die Bausteine einer SORA

     

    Operations Manual (Betriebshandbuch)

     

    Zu aller erst ist das eigenen Vorhaben genau zu beschreiben und wird in den Operations Manual (OM) festgehalten, früher auch als ConOps (Concept of Operation) oder Betriebskonzept bezeichnet.

     

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    Dieses Betriebshandbuch umfasst alle Informationen zum Flugvorhaben, der strukturellen Organisation des Betreibers und dem eingesetzten Geräten inkl. technischer Daten, Piloten, etwaiges Hilfspersonal und deren Ausbildungsstand.

     

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    Ermittlung des Specific Assurance and Integrity Level (kurz SAIL)

     

    Aus dem Flugvorhaben lassen sich nun das Risko am Boden (Ground Risk Class - GRC) und Risiko in der Luft (Air Risk Class - ARC) ermitteln und zusammen bilden diese eine SAIL Stufe. Vereinfacht ausgedrückt: Je höher das Risiko, desto höher das SAIL. Über organisatorische und technische Maßnahmen lässt sich das Risiko jedoch reduzieren.

     

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    OSO (Operational Safety Objectives)

     

    Die Robustheit der gewählten Maßnahmen wird anhand der OSOs nachgewiesen. Dies reicht von eigenen Erklärungen, bis hin zu Nachweisen durch eigene oder von dritten durchgeführte Tests bis hin zu Lufttüchtigkeitsnachweisen, die bereits aus der bemannten Luftfahrt bekannt sind. (ETSO)

     

    Das Keyword ist eine FMEA (Failure Mode and Effects Analysis). Diese Analyse dient dazu potenzielle Fehlerquellen von vornherein zu finden, deren Bedeutung zu erkennen und diese zu bewerten, um daraufhin bei Bedarf geeignete Präventivmaßnahmen zur Vermeidung abzuleiten.

     

     

     

     

     

     

    Die Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) ordnen eine Drohnenmission in eine Risikoklasse ein.

     

    Abbildung 3: SAIL Klassen

     

    Für Profis: LUC werden und SORAs selbst genehmigen.

     

    Für alle Anwender, die ständig SORAs für eine bestimmten Operationstyp einreichen müssten, hält das Gesetz einen komfortablen Ausweg bereit: Werden Sie LUC und genehmigen Sie Ihre Einsätze selbst! LUC steht für Light UAS Operator Certificate und bedeutet, dass Sie sich mit den Risiken und Gegenmaßnahmen für eine bestimmte Art von Drohneneinsatz besonders gut auskennen und deren Umsetzung in zuverlässigen Prozessen in Ihrer Organisation verankert haben.

     

     

     

     

     

     

     

    Das Betriebshandbuch oder Concept of Operations (ConOps) beschreibt den typischen Betriebsablauf vor und während einer Drohnenmission.

     

    Abbildung 4: ConOps Struktur

     

    Sie suchen Antworten und nicht noch mehr Fragezeichen?

     

    Manch einen wird die Gesetzeslage zutiefst verwirren und das können wir nachvollziehen. Wir möchten Ihr Flugvorhaben so angenehm wie möglich gestalten und bieten neben individuellen Beratungen, in Abhängigkeit von Ihrem Kenntnisstand, die Möglichkeit Ihr Flugvorhaben zu prüfen. Sie erfahren von uns die nötigen Anträge und zuständigen Ansprechpartner.

     

    Darüber hinaus unterstützen wir bei Genehmigungsverfahren mit dem Formulieren von Betriebsverfahren (ConOps) und bieten standardisierte Checklisten, die wir für Sie individuell anpassen können.

     

    Wird seitens der Behörde ein Sachverständigen-Gutachten (§ 21i Abs. 2 LuftVO) benötigt, wenden Sie sich gern an uns. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

     

    Alle genannten Verfahren dienen letztlich der Sicherheit in der unbemannten Luftfahrt und stärken die Akzeptanz neuer Trends und Technologien in der Bevölkerung.