Im Jahr 2020 haben sich die Gesetze für...

Der neue EU-Drohnenführerschein

Jetzt alle Informationen zum neuen EU-Drohnenführerschein.

  • Wann wird er notwendig?
  • Was geschieht mit meiner Drohne?
  • Wo und wie lange ist mein Drohnenführerschein gültig?

Wir klären auf!

Inhalte

    Im Jahr 2020 haben sich die Gesetze für den Betrieb von Drohnen wieder einmal geändert und sind nach einem Übergangszeitraum nun vollständig gültig. Seit 2017 gibt es bereits die nationale Drohnenverordnung, die nun von der EU-Drohnenverordnung abgelöst wurde. Mit dieser Änderung kommen auch neue Führerscheine und Nachweise. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Informationen über die Nachweise für Sie zusammengefasst:

    Registrierungspflicht für alle!

    Für Betreiber von Drohnen mit einer Kamera – ganz unabhängig vom Abfluggewicht – gilt ab sofort die Registrierungspflicht. Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie sich als Betreiber registrieren lassen müssen – nicht aber Ihre Drohne. Wer privat eine Drohne betreibt muss sich also genauso einmal registrieren lassen wie das Unternehmen, das 100 Drohnen betreibt. Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt Bundesamt. Dies gilt unabhängig vom Drohnenführerschein, welche für die Piloten notwendig sind.

    Drohnen bis 250g führerscheinfrei

    Wie bereits auch bei der nationalen Drohnenverordnung, können kleine Drohnen ohne einen Nachweis betrieben werden. Das maximale Abfluggewicht darf dabei 250g nicht überschreiten und die Drohne darf nicht in der Lage sein, personenbezogene Daten aufzunehmen, also keine Kamera. Daher ist hierbei auch keine Registrierung des Drohnen-Betreibers notwendig.

    In diese Gewichtsklasse, ohne einen erforderlichen Nachweis, fallen somit hauptsächlich kleine Spielzeugdrohnen.

    Aus einem deutschen Drohnenführerschein werden zwei EU-Drohnenführerscheine

    Bisher gab es einen deutschen Drohnenführerschein und entweder man hatte ihn oder nicht. Dieser wird nun von zwei EU-Drohnenführerscheinen abgelöst. Sie können sich die beiden als kleinen und großen EU-Drohnenführerschein einprägen. Der deutsche Drohnenführerschein, also der Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO, war nur noch bis zum 31.12.2023 gültig. Anwendbar ist dieser allerdings nur in Kombination mit dem neuen kleinen EU-Drohnenführerschein. Achtung: Die Einweisungsbescheinigungen vom DMFV oder DAeC oder eine Privatpilotenlizenz besitzen keine Gültigkeit zum Betrieb von Drohnen!

    Neue EU-Gewichtsklassen von C0 bis C4

    Was zunächst sperrig klingt ist eine sehr schlaue Idee. Denn Hersteller werden zukünftig dazu verpflichtet, jede hergestellte Drohne mit einem Schild zu versehen. Auf dem Schild steht dann C0, C1, C2, C3 oder C4. Dazu gibt es einen kleinen Zettel wo draufsteht, wo ich mit meiner neuen Drohne der Klasse C0, C1, C2, C3 oder C4 fliegen darf. Die Klassen sind nach Abfluggewicht wie folgt definiert:

    • C0: bis 250 g
    • C1: bis 900 g
    • C2: bis 4 kg
    • C3/C4: bis 25 kg

    Dazu gilt ein einfacher Grundsatz: Je leichter die Drohne, desto näher darf ich an unbeteiligten Personen heranfliegen. Um diese einfache Regel umzusetzen wurden drei Kategorien A1, A2 und A3 definiert:

    • A1: über einzelnen unbeteiligten Personen
    • A2: bis 30 m an unbeteiligten Personen
    • A3: bis 150 m an Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten und mit großem Abstand zu unbeteiligten Personen

    (Sie merken, es geht hier um die Folgen eines möglichen Unfalls.)

    Und Tada! Wenn wir C‘s und A’s zusammenbringen, dann landen wir bei den aktuellen Regeln, die da wären:

    → C0 darf ohne jeden Drohnenführerschein in A1 fliegen

    → C1 darf mit kleinem EU-Drohnenführerschein in A1 fliegen

    Für C2 gibt es zwei Möglichkeiten:

    → C2 darf mit kleinem EU-Drohnenführerschein in A3 fliegen

    → C2 darf mit großem EU-Drohnenführerschein in A2 fliegen

    Für C3/C4 wieder nur eine:

    → C3/C4 darf mit kleinem EU-Drohnenführerschein in A3 fliegen

    So simpel, so gut. Jetzt gibt es aber das Problem mit den Drohnen, die so ein Schild noch nicht haben – unseren geliebten Bestandsdrohnen. Neben der Gewichtsgrenze müssen für eine Einteilung in die C-Klassen noch ein paar weitere Anforderungen wie z.B. Systeme zur Fernidentifizierung und Geosensibilisierung an Bord sein. Auf diese wollen wir hier nicht näher eingehen, da Sie nur vorwiegend für Hersteller interessant ist. Wir wollen damit nur noch einen Punkt setzen: Nur weil eine Bestandsdrohne weniger als 4 kg wiegt heißt das nicht, dass man Sie auch für die Klasse C2 nachzertifizieren kann! Die großen Hersteller sind aber dabei Ihr möglichstes für eine Nachzertifizierung zu tun. So müssen sich Besitzer von DJI Drohnen relativ wenig Sorgen machen. Sie wollen auf dem neusten Stand sein? Wir informieren Sie regelmäßig auf unserem Youtube-Kanal über Möglichkeiten und Ablauf der Nachzertifizierung. Jetzt abonnieren!

    Jetzt wissen Sie also wofür Sie den kleinen und/oder großen EU-Drohnenführerschein brauchen. Schauen wir uns also abschließend an, welche Anforderungen in den einzelnen Prüfungen zu erfüllen sind und – viel wichtiger – wo Sie die EU-Drohnenführerscheine bekommen.

    Für leichte Drohnen und Wiesenflieger: Der kleine EU-Drohnenführerschein

    Die Prüfung dazu wird zentral beim Luftfahrt Bundesamt angeboten und etwa 30 bis 40 Euro kosten. Für folgende Beispiel-Modelle ist der kleine Drohnenführerschein dann dringend erforderlich:

    Dieser Online-Test setzt sich aus 40 Multiple-Choice Fragen aus 9 Fachgebieten zusammen, unter anderem zu Luftrecht, Privatsphäre, Datenschutz und Fragen über die EU-Richtlinien zum Bedienen einer Drohne. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 75% korrekt beantwortet werden, wobei die Wiederholung des Tests möglich ist.

    Für fast alle sinnvoll: Großer EU-Drohnenführerschein

    Der große EU-Drohnenführerschein wird im Gegensatz zum kleinen EU-Drohnenführerschein dezentral von so genannten benannten Stellen vergeben. Wir sind benannte Stelle und dürfen somit Lehrgänge mit Prüfung zum großen EU-Drohnenführerschein anbieten. Die Prüfung kann nach Vorliebe in Online oder in Präsenz abgelegt werden.

    Für die Teilnahme an der Prüfung zum großen EU-Drohnenführerschein sind ein paar wichtige Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Sie müssen den kleinen EU-Drohnenführerschein besitzen und
    • eine praktische Eigenerklärung abgeben, d.h. Ihre praktischen Flugfähigkeiten nachweisen.

    Wenn Sie beides nicht haben und möglichst schnell von Null zum großen EU-Drohnenführerschein möchten, dann ist unsere EU-Komplett-Schulung Ihre Wahl.

    Die Inhalte des Tests sind aufbauend auf dem erfolgreichen Bestehen des kleinen EU-Drohnenführerscheins Themen wie Wetterkunde, Drohnen-Technik und gesetzliche Regelungen.

    EU Drohnen Führerschein A2

    Standard-Szenarien (STS) für Drohnenflüge

    Für häufige und risikoarme Drohneneinsätze in der Speziellen Kategorie wurden Standard-Szenarien (STS) eingeführt:

    • STS-01: Visual Line of Sight (VLOS) Betrieb – die Drohne bleibt in Sichtweite des Piloten. Typische Anwendungen: Inspektionen, Kartierungen, Überwachungen.
    • STS-02: Beyond Visual Line of Sight (BVLOS) Betrieb – die Drohne fliegt außerhalb der Sichtweite des Piloten, jedoch in einem festgelegten Gebiet. Anwendungen: Inspektionen, Kartierungen in größeren und komplexeren Umgebungen.

    Wo ist mein EU-Drohnenführerschein gültig?

    Wie mit allen EU-Richtlinien, gelten diese selbstverständlich in allen EU-Staaten. Darüber hinaus aber auch in Norwegen, Island und der Schweiz. Jedoch kann es Abweichungen in den Flugbeschränkungen und Verbotszonen für Drohnen geben. Sowohl der kleine als auch der große EU-Drohnenführerschein sind für jeweils 5 Jahre gültig. Für anstehende Auffrischungen werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

    Sie brauchen den großen EU-Drohnenführerschein?

    Wir haben Ihn! Wählen Sie jetzt aus drei Varianten.

    Drohnenführerschein vor Drohne

    Sie brauchen den großen EU-Drohnenführerschein?

    Wir haben Ihn! Wählen Sie jetzt aus drei Varianten.