Drohnenwissen
Bei welchem Wetter darf und kann ich fliegen?
Zwei Grenzen laufen nebeneinander: was das Recht verlangt und was Ihr Gerät aushält. Die schärfere von beiden gilt.
Was das Recht verlangt
Sie müssen die Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen und ihre Fluglage erkennen können. Bei Nebel, Dunst, Starkregen oder Schneefall ist das schnell nicht mehr gegeben – dann ist der Flug unzulässig, ganz unabhängig davon, was die Drohne technisch noch schafft. Mehr dazu unter Sichtweite.
Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt, verlangt aber ein grünes Blinklicht an der Drohne.
Wind
Maßgeblich ist die Herstellerangabe zur maximalen Windgeschwindigkeit – und die gilt für die Drohne, nicht für Ihren Standort. In Bodennähe messen Sie oft deutlich weniger als auf 100 m Höhe, und an Gebäudekanten, über Dächern oder in Schluchten entstehen Turbulenzen, die im Wetterbericht nicht auftauchen. Faustregel aus der Praxis: Planen Sie mit Reserve zur Herstellergrenze, und beachten Sie, dass Rückenwind auf dem Hinweg beim Rückweg zum Gegenwind wird – mit entsprechendem Akkuverbrauch.
Regen und Feuchtigkeit
Die meisten Drohnen sind nicht gegen Wasser geschützt. Nur einige Enterprise-Modelle tragen eine IP-Schutzklasse; steht keine im Datenblatt, ist Regen tabu. Auch Nebel und hohe Luftfeuchte setzen der Elektronik zu, und Kondenswasser entsteht besonders beim Wechsel von kalt nach warm.
Temperatur
Der Betriebstemperaturbereich steht im Handbuch. Kälte reduziert die nutzbare Akkukapazität spürbar – dazu mehr unter Winterbetrieb. Hitze wiederum belastet Motoren und Akkus, gerade bei schwerer Nutzlast und wenig Wind.
Gewitter
Kein Grenzwert, sondern ein Abbruchkriterium. Bei aufziehendem Gewitter gehören Drohne und Team an den Boden – Böenfronten kommen schneller als der Regen und sind der klassische Grund für Totalverluste.
Was Sie vor dem Start konkret abklopfen, steht in unserem Pre-Flight-Check.