Was ist bei Nachtflug zu beachten? (EU-Drohnenverordnung)

Der Nachtflug ist in der OFFENEN Kategorie erlaubt. Sie müssen dafür mindestens ein grünes Blinklicht an Ihrer Drohne befestigen, um bei Nacht fliegen zu dürfen. Das Blinklicht hat den Sinn, dass Menschen am Boden die Drohne erkennen können. Demzufolge sollte das grüne Blinklicht nach unten zeigen. Darüber hinaus sind weiterhin die allgemeinen Betriebskategorie A1/A2/A3 (max. 120 m, Abstand zu Menschen etc.) zu beachten.

Gesetzliche Grundlage:

  • "Damit bei Nacht fliegende unbemannte Luftfahrzeuge besser zu erkennen sind und insbesondere Personen am Boden das unbemannte Luftfahrzeug leichter von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden können, sollte auf unbemannten Luftfahrzeugen ein grünes Blinklicht aktiviert sein." (DVO 2020/636, Gründe der Verordnung)
  • "Während des Flugs [...] muss der Fernpilot, sofern es sich um einen Nachtflug handelt, sicherstellen, dass an dem unbemannten Luftfahrzeug das grüne Blinklicht eingeschaltet ist." (DVO 2020/639 Punkt UAS.OPEN.060 "Verantwortung des Fernpiloten" 2. g))

Drohnenwissen

Was ist bei Nachtflug zu beachten? (EU-Drohnenverordnung)

Der Nachtflug ist in der OFFENEN Kategorie erlaubt. Sie müssen dafür mindestens ein grünes Blinklicht an Ihrer Drohne befestigen, um bei Nacht fliegen zu dürfen. Das Blinklicht hat den Sinn, dass Menschen am Boden die Drohne erkennen können. Demzufolge sollte das grüne Blinklicht nach unten zeigen. Darüber hinaus sind weiterhin die allgemeinen Betriebskategorie A1/A2/A3 (max. 120 m, Abstand zu Menschen etc.) zu beachten.

Gesetzliche Grundlage:

  • "Damit bei Nacht fliegende unbemannte Luftfahrzeuge besser zu erkennen sind und insbesondere Personen am Boden das unbemannte Luftfahrzeug leichter von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden können, sollte auf unbemannten Luftfahrzeugen ein grünes Blinklicht aktiviert sein." (DVO 2020/636, Gründe der Verordnung)
  • "Während des Flugs [...] muss der Fernpilot, sofern es sich um einen Nachtflug handelt, sicherstellen, dass an dem unbemannten Luftfahrzeug das grüne Blinklicht eingeschaltet ist." (DVO 2020/639 Punkt UAS.OPEN.060 "Verantwortung des Fernpiloten" 2. g))