Was ist bei Nachtflug zu beachten? (EU-Drohnenverordnung)

Drohnenwissen

Was ist bei Nachtflug zu beachten? (EU-Drohnenverordnung)

Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt. Eine Genehmigung brauchen Sie dafür nicht, aber eine Ausrüstung: An der Drohne muss ein grünes Blinklicht eingeschaltet sein.

Der Zweck ist die Unterscheidbarkeit – Personen am Boden sollen erkennen, dass es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug handelt und nicht um ein bemanntes. Das Licht sollte daher nach unten abstrahlen.

Was unverändert weitergilt

  • maximal 120 m über Grund
  • die Abstandsregeln Ihrer Unterkategorie
  • Sichtkontakt zur Drohne – und genau hier liegt die Schwierigkeit

Bei Dunkelheit erkennen Sie zwar die Positionslichter, aber nicht mehr zuverlässig die Fluglage und schon gar nicht Hindernisse in der Umgebung. Die Verordnung verlangt beides. Praktisch heißt das: deutlich geringere Entfernungen als am Tag, und die Umgebung sollte Ihnen aus einer Tagbefliegung bekannt sein.

Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2020/639, UAS.OPEN.060 – Verantwortung des Fernpiloten.

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