Welche Voraussetzungen müssen für die Verwendung einer VR-Brille im FPV-Modus bei einem UAS in der OPEN-Kategorie erfüllt sein?

Drohnenwissen

Welche Voraussetzungen müssen für die Verwendung einer VR-Brille im FPV-Modus bei einem UAS in der OPEN-Kategorie erfüllt sein?

Der Flug mit VR-Brille ist in der offenen Kategorie zulässig, wenn ein Beobachter den Sichtkontakt übernimmt. An ihn stellt die Verordnung diese Anforderungen:

  • Er ist ausreichend qualifiziert und übernimmt die Luftraumbeobachtung.
  • Er steht unmittelbar neben dem Fernpiloten, nicht an anderer Stelle im Gelände.
  • Er beobachtet mit bloßem Auge – Fernglas und andere Sehhilfen sind nicht zulässig.
  • Zwischen Beobachter und Fernpilot besteht jederzeit wirksame Kommunikation.

Zwei verbreitete Irrtümer

Die 50-Meter-Grenze gehört nicht hierher. Sie stammt aus dem Follow-me-Modus, bei dem die Drohne dem Fernpiloten automatisch folgt. Für den FPV-Betrieb mit Beobachter nennt die Verordnung keinen festen Meterwert – maßgeblich ist, dass der Beobachter die Drohne tatsächlich sieht und die Fluglage erkennt.

FPV ist nicht auf A3 beschränkt. Welche Unterkategorie für Sie gilt, hängt an der Klasse Ihrer Drohne und am Abstand zu unbeteiligten Personen, nicht daran, ob Sie eine Brille tragen. Dass viele FPV-Geräte in A3 landen, liegt an ihrer Bauart.

Ohne Beobachter bleibt nur der Weg über eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie.

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