Ein neues europäisches Drohnengesetz...

EU-Drohnenverordnung

Seit 2020 gelten europaweit neue Drohnengesetze, die das Drohnefliegen vereinheitlichen und an manchen Stellen wieder komplizierter machen, denn vieles wird nun anders geregelt. Die 249 g Gesamtgewicht der DJI Mini 2 spielt dabei ebenso eine große Rolle wie die Betriebs-Kategorien und Drohnen-Klassen, sowie der EU-Drohnenführerschein, der für viele nun verpflichtend ist. Wir erklären die wichtigsten Dinge, die seit 2020 in der ganzen EU gelten.

Inhalte

    Ein neues europäisches Drohnengesetz

    Wer in Deutschland eine Drohne betreibt (egal ob im Beruf oder Privat) muss sich nun mit neuen Regeln vertraut machen. Der Drohnenflug ist innerhalb der Europäische Union einheitlich geregelt. Die deutsche Drohnenverordnung wurde abgelöst - so auch der früher noch bekannte Kenntnisnachweis. Alle Drohnen und Modellflugzeuge werden nun in Klassen eingeteilt. Eine EU-weite Zuordnung der einzelnen Flugsysteme wird möglich.

    Hinweis: Die EU-Drohnenverordnung ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Bereits vorhandene Drohnenführerscheine aus der vorherigen Zeit, sind nur noch bis zum 31.12.2023 gültig. Die neuen EU-Kompetenznachweise sind also notwendig.

    Kurz & knapp: Das müssen Sie beachten!

    • Einsätze mit Drohnen werden zukünftig in die Kategorien Offen, Speziell und Zertifiziert (Open, Specific, Certified) eingeteilt
    • Neue Klassen, die Drohnen nach Gewichtsgrenzen und Ausstattungsmerkmale einteilen (C0, C1, C2, C3, C4)
    • Einführung des EU-Drohnenführerscheins
    • Drohnenbetreiber werden registriert

    Was bedeutet das für mich? Sie müssen zuerst Ihre Kategorie kennen: Sehr wahrscheinlich sind Sie in der OPEN-Kategorie, d.h. es besteht ein geringes Betriebsrisiko und keinerlei Genehmigungen sind notwendig.

    Das wichtigste zur Kategorie OPEN

    • Höhe: Maximal 120 m (über dem Startpunkt)
    • Sichtweite: Nicht außerhalb der Sichtweite fliegen!
    • Privatsphäre: Achten Sie auf Ihre Mitmenschen.
    • Haftpflicht-Versicherung: Für jede Drohne notwendig!
    • Kennzeichnung: Eine Kennzeichnung der Drohne mit e-ID / Betreiber-Registriernummer ist notwendig.
    • Flugverbotszonen: Beachten Sie die Vorschriften der Länder! Insbesondere den Abstand zu Flughäfen, Industrieanlagen, Straßen und Autobahnen.

    Klasseneinteilung durch Hersteller

    Gerätehersteller sind dazu verpflichtet ihre verkauften Drohnen den Klassen C0 bis C4 zuzuordnen. Alle Drohnen sind dann - je nach Startmasse - eindeutig beschriftet entsprechend der Einordnung in die Klasse.

    Die Betriebs-Kategorie OPEN untergliedert sich in weitere Unterkategorien A1, A2 und A3 und den besagten Klassen C0 bis C4. Abhängig vom Fluggewicht und der Entfernung zum Menschen müssen verschiedene Dinge beachtet werden.

    Open Kategorie EU Drohnenverordnung

    Für einen Vermesser, Handwerker oder Thermografen ist der genehmigungsfreie Betrieb in der Kategorie Open von besonderem Interesse. Der Überflug von Personen ist für Drohnen ohne Kamera und bis 250g ohne Nachweis gestattet. Unter 900g benötigen Sie einen kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) für alle Unterkategorien, das gleiche gilt für Drohnen bis 4kg in Unterkategorie A3. Für A2 ist von 900g bis 4kg zusätzlich der große Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) erforderlich.

    Beispiel: Eine Drohne mit einem Abfluggewicht von über 900g (z.B. DJI Mavic 2, Phantom, Inspire) fällt in die Klasse C2 [1]. Ein Vermesser mit einer Mavic Drohne, der in der Innenstadt eine Fassade inspiziert, fliegt wahrscheinlich in der Nähe von Menschen (Unterkategorie A2) und muss

    • Online Test absolvieren + großer EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis)
    • Eigenerklärung über praktische Kenntnisse
    • Pilot oder Inhaber, also Betreiber registrieren
    • Drohne hat Sicherheitsfeatures wie „Return to home“

     

    [1] Achtung: Eine Drohne fällt nicht automatisch und sofort in die Klasse C2. Sie ist als sogenannte Bestandsdrohne nach den folgend aufgeführten Regeln zu betrieben: Informationen zu Bestandsdrohnen.

    Genehmigungen werden notwendig, wenn…

     

    • Flüge über Menschenansammlungen,
    • über 120 m Höhe oder
    • außerhalb der Sichtweite geplant sind.

    Sie befinden sich dann in der SPECIFIC-Kategorie, da ein erhöhtes Betriebsrisiko vorliegt. Es wird eine Erlaubnis nötig, die mit Betriebskonzepten - entweder durch Standardszenarien oder einer SORA - nachgewiesen wird.

     

    Häufen sich die Flüge für ein bestimmtes Szenario, z.B der Flug außerhalb der Sichtweite an einem bestimmten Ort, kann die Behörde ein Standardszenario (STS) erarbeiten. Dabei wird die aufwendige Risikobewertung (SORA) hinfällig. Jedoch ist jeder Fall im Einzelnen zu prüfen.

    Neue Möglichkeiten

    In die CERTIFIED-Kategorie fällt der Betrieb, wenn risikomindernde Maßnahmen einer SORA nicht mehr ausreichen (komplexes Betriebsrisiko). Dies ist beispielsweise bei Flugtaxis und Drohnen zum Transport von Gütern (Lieferdrohnen) der Fall. Es entstehen damit viele neue Anwendungsmöglichkeiten die vorher nicht eindeutig gesetzlich zugeordnet waren.

    Neue Anforderungen an den Piloten

    Der Pilot verpflichtet sich nun generell die Benutzerinformationen einer Drohne zu studieren und für den Flug von Drohnen über 250g eine Online-Weiterbildung bzw. eine Online-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt abzulegen und sich zu registrieren. Für Flüge in der Nähe zu Menschen (A2) mit Geräten zwischen 900g und 4kg Startmasse ist zusätzlich ein EU-Drohnenführerschein bei anerkannten Stellen nötig - sowie eine Eigenerklärung für die praktischen Fähigkeiten zum Einsatz der Drohne.

    Registrierung von Drohnenbetreibern

    Betreiber von Drohnen sind ab sofort dazu verpflichtet eine elektronische Registriernummer (e-ID) zu beantragen. Die Registrierung erfolgt online über das Luftfahrt Bundesamt. Die e-ID muss an der Drohne angebracht werden, sowie in die Fernidentifikationsfunktion der Drohne geladen werden. Ziel dieser Regelung ist die Fernidentifizierung des Betreibers von Flugobjekten, um Zwischenfälle in Flugverbotszonen zu vermeiden. Diese Pflicht ist nur ausgenommen für Drohnen unter 250g, die keine personenbezogenen Daten erheben können. Das heißt Drohnen, die keine Kamera besitzen. Die e-ID ersetzt die feuerfeste Plakette.

    Neuerung für Spezialisten: LUC

    Für Vielflieger und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist es möglich für Drohneneinsätze eine LUC-Zertifizierung (engl. Light UAS operator certificate) zu beantragen, um sich für einen spezifischen Drohneneinsatz eine dauerhafte Betriebsgenehmigung geben zu lassen. Dies ist ähnlich einer ISO 9001 Normierung und kann nötige Einzelgenehmigungen und wiederkehrende SORA Gutachten ersetzen.

    Sollten Sie Fragen zur LUC oder Hilfe bei der Beantragung benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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