Gestern wurden am zweitgrößten Flughafen Englands Drohnen gesichtet. Als Folge wurde der gesamte Flugbetrieb eingestellt - Safety First! Alle Starts wurden auf unbestimmte Zeit verschoben und Flugzeuge mit dem Ziel Gatwick mussten auf andere, zum Teil 200 km weit entfernte, Flughäfen ausweichen. Wie man sich denken kann waren die betroffenen Passagiere nicht gerade begeistert und auch der finanzielle Schaden ist beträchtlich.
Was die Drohnen dort zu suchen hatten und wer dafür verantwortlich ist, ist noch unklar. Dass jemand versehentlich seine Drohne in den Kontrollbereich des Flughafens gesteuert hat, ist unwahrscheinlich. Zumindest sollte jeder wissen, dass Drohnen dort nichts zu suchen haben. In Deutschland ist dies durch Flugverbotszonen in der Drohnenverordnung geregelt. Darüber hinaus ist für die Verwendung von Drohnen mit mehr als 2 kg Startmasse ein Kenntnisnachweis, umgangssprachlich auch Drohnenführerschein genannt, Pflicht. Daher sollte jedem klar sein, dass es ich bei solch einer Ordnungswidrigkeit um alles andere als einen Kavaliersdelikt handelt. In Deutschland drohen empfindliche Geldstrafen, hohe Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls eine strafrechtliche Verfolgung.
MDR Beitrag mit Airclip Geschäftsführer Lucas Günther zum Thema!
Dieser Fall veranschaulicht welche negativen Folgen die Begegnung von unbemannten und bemannten Luftfahrtsystemen haben kann. Drohnen zu verteufeln ist aber sicher keine Lösung. Vielmehr gebieten es die ständig wachsenden Anwendungsgebiete für Drohnen eine Zusammenarbeit anzustreben. Aus diesem Grund bieten wir ab nächstem Jahr Drohnenschulungen am Flughafen Leipzig-Altenburg an. Die speziellen Schulungen richten sich an professionelle Drohnenanwender, die mehr wollen, als nur schöne Bilder schießen. Am Flughafen haben wir die Gelegenheit verschiedene Szenarien zusammen mit dem Tower zu trainieren. Selbstverständlich bei laufendem Flugbetrieb und ohne dass der Flughafen wegen uns gesperrt werden muss.
Wie die Nachrichten aus Gatwick zeigen, ist es an der Zeit, Drohnenpiloten im Betrieb mit bemannter Luftfahrt zu schulen und wir freuen uns, dass es bald los geht. Die Termine für die ersten Schulungen am Flughafen werden bald bekannt gegeben. Bei Interesse können Sie sich natürlich schon jetzt bei uns melden.
weitere News
Die DJI Zenmuse L2 bietet im Vergleich zur L1 signifikante Verbesserungen, darunter eine höhere Reichweite, eine schnellere Punktabtastrate und eine bessere Genauigkeit bei der Erfassung von Punktwolken. Zudem entfällt bei der L2 die IMU-Aufwärmphase und sie bietet eine bessere Vegetationsdurchdringung. Beide Systeme kombinieren Laserscanner und RGB-Kameras für präzise photogrammetrische Anwendungen.
Die bisher gültige Regel für Bestandsdrohnen entfällt nun endgültig.
Die Unterscheidung in zertifizierte Drohnen, welche also zu einer C-Klasse zugeordnet werden, oder nicht-zertifizierten Bestandsdrohnen beeinflusst den möglichen Betrieb essentiell.
Flugplätze werden zum Schutz vor Kollisionen gegen Drohnenbetrieb geschützt. Die Abstände sind in der LuftVO (Luftverkehrsordnung) und mehreren NFLs (Nachrichten für Luftfahrer) geregelt. Dabei ist aber Vorsicht zu bewahren, denn die Abstandsregelungen ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Wir fassen kurz den aktuellen Stand zusammen.
Das Firmware-Update in Verbindung mit neuen Propellern und Label ermöglicht die C2-Klassifizierung der DJI Mavic 3 Enterprise Serie!
Ein ausführlicher Vergleich der DJI Phantom 4 RTK mit ihrem Nachfolger DJI Mavic 3 Enterprise.
Was gilt Stand April 2022 für Betriebsgenehmigungen? Wir klären auf.
Das BMDV (vormals BMVI) hat mit sofortiger Wirkung die 30m/5m-Regel für Drohnen bis 2 kg erlassen.
Die INTERGEO 2021 findet dieses Jahr vom 21.-23. September im Hybrid-Konzept in Hannover statt - und wir sind live dabei!
Wir erklären drei Tricks, die Ihnen bares Geld sparen und für jedermann umzusetzen sind.