Betriebsgenehmigungen für Drohnen in Deutschland [Stand April 2022]

15.04.2022 15:09:00 / Gesetze / Kommentare 0

Wenn Sie einen Drohnenflug außerhalb der OFFENEN Kategorie rechtssicher durchführen möchten, dann haben Sie die Wahl: SORA oder PDRA. Typische Beispiele sind in Geo-Zonen oder über 120 m Höhe. Leider kann Stand April 2022 noch nicht der gesamte Baukasten für Genehmigungen genutzt werden. In diesem Artikel wollen wir die aktuelle Lage kurz zusammenfassen.

STS erst in 1,5 Jahren nutzbar

Das einfachste Vehikel für eine Genehmigung ist das Standardszenario (STS). Hier müssen Sie lediglich ein Formular ausfüllen und schon kann gestartet werden. Leider verschiebt sich die Verfügbarkeit weiter, d.h. dass STS erst ab 3. Dez. 2023 nutzbar sind (Quelle: LBA Leitfaden). Sie müssen also noch knapp 1,5 Jahre warten bis diese tolle Erfindung praktisch eingesetzt werden kann.

Übergangsregeln für Bestandsdrohnen bis 2024 verlängert

Die Regeln für Bestandsdrohnen und die CE-Klassifizierung von Drohnen sorgt immer noch für Verwirrung. Jetzt wurde die Übergangsfrist für Drohnen in Deutschland und in der EU bis 1. Jan. 2024 verlängert (Quelle: EASA FAQ). Damit können Sie Ihre Drohnen auch ohne Zertifizierung auf jeden Fall noch 1,5 Jahre fliegen. Darüber hinaus können Bestandsdrohnen voraussichtlich nachzertifiziert und damit auch nach 2024 genutzt werden.

Mit SORA oder PDRA zur Genehmigung

Aktuell werden SORA und PDRA gentzt. Die SORA kann für sämtliche Einsätze verwendet werden, während ein PDRA eine Art vorausgefüllte SORA ist. Mit diesen Methoden können Sie alle genehmigungsfähigen Einsätze abdecken. Dabei sollten Sie aber ein paar Wochen Vorlauf einplanen. Das schöne: Sobald ein Flug genehmigt wurde, kann ein derselbe Einsatz einfach auf einen anderen Ort übertragen werden. Es lohnt sich also ein wenig strategisch zu denken. Wenn Sie dazu mehr wissen möchten besuchen Sie bitte unseren Guide Artikel.

Unterstützung vom Experten

Wir von Airclip unterstützen Sie als Consultant oder Dienstleister bei Ihrer Betriebsgenehmigung. Greifen Sie also gern auf unsere Erfahrung aus dutzenden Anträgen zurück. Da kein Vorhaben wie das andere ist bitten wir Sie uns einfach unter 0351 211 68 69 0 anzurufen. Unsere Experten beraten Sie gern.

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