Zum Hauptinhalt springen Zur Topbar springen Zur Suche springen Zum Menü springen Zum Footer springen

Flugverbotszonen um Flugplätze: Status Quo [Ende 2023, neue NFL]

2023-11-29T15:03:00+01:00 / Gesetze Produkte Gemischtes / Kommentare 0

Flugplätze werden zum Schutz vor Kollisionen gegen Drohnenbetrieb geschützt. Die Sicherheitsabstände sind in der LuftVO (Luftverkehrsordnung) und mehreren NFLs (Nachrichten für Luftfahrer) geregelt. Dabei ist aber Vorsicht zu bewahren, denn die Abstandsregelungen ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Wir fassen kurz den aktuellen Stand zusammen.

Bitte beachten: Das Fliegen von Drohnen innerhalb der Flugverbotszone ist illegal. Zuwiderhandlungen können gemäß § 315 StGB bis zum gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr führen und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

1,5 km Sperrradius lt. NfL 2022-1-2670

Generell gilt: Es wird voraussichtlich eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle erforderlich sein, wenn Sie beabsichtigen, Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme in einer Höhe von über 50 Metern und/oder in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Flugplatzgrenze aufsteigen zu lassen.

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit einen Aufstieg durchzuführen, ohne dass eine separate Freigabe der Flugverkehrskontrolle erforderlich ist. In der NfL 2022-1-2670 hat die DFS Kriterien veröffentlicht, deren Einhaltung es Ihnen ermöglicht, Ihre geplante Mission ohne vorherige Anmeldung bei uns durchzuführen. Wenn die Vorgaben der NfL 2022-1-2670 eingehalten werden, ist keine zusätzliche Koordination mit der Flugplatzkontrollstelle erforderlich, und unsere Freigabe gilt als erteilt.

1 km Sperrradius + 5 x 2 km entlang Startbahn lt. LuftVO §21h

Seitlich zur Flughafenbegrenzung gilt nun ein Abstand von 1 Kilometer. In der Verlängerung der Landebahn, in beiden Richtungen des Flugkorridors, besteht ein Flugverbot für Drohnen. Dieses erstreckt sich über jeweils 5 Kilometer Länge und 2 Kilometer Breite (1 km zu jeder Seite) an beiden Enden einer Landebahn.

Für Flugplätze, die nicht als Flughäfen klassifiziert sind, bleibt der allgemeine Abstand von 1,5 Kilometern bestehen, beginnend ab der Absperrung des Flugplatzes. Dazu gehören auch Helikopterlandeplätzen und Heliports. 

Barrierefreiheit

Für eine leichtere Bedienbarkeit
Das ist ein Beispieltext. Der Beispieltext hilft dir, die Wirkung der Einstellungen besser zu erkennen.

Willkommen!

Einloggen oder Konto anlegen.
Anmelden für registrierte Kunden

Vergleichsliste

Füge Produkte zur Vergleichsliste hinzu, um diese zu vergleichen.
Bitte fügen Sie mindestens zwei Artikel zur Vergleichsliste hinzu.

Merkzettel

Deine Lieblingsprodukte

Hier findest du deine Wunschlisten:

Suchen

Keine Ergebnisse
Ergebnisse für:
Geben Sie mindestens 2 Buchstaben ein

Headline

Eine Subline
static content
static content
start
Ende

Another Headline

Eine Subline
Body Content