30m/5m-Regel für Bestandsdrohnen [ab 03. Jan. 2022]

04.01.2022 12:00:00 / Gesetze / Kommentare 0

Die EU-weite Drohnenverordnung (EU 2019/947) baut auf CE-zertifizierten Drohnen auf. Nach aktuellem Stand wird es aber bis 31.12.2022 keine definierten Anforderungen an eine CE-Zertifizierung geben. Das hat zur Folge, dass alle mindestens bis 31.12.2022 verkauften Drohnen so genannte Bestandsdrohnen sind.

Unter den Bestandsdrohnen wird nach drei Gewichtsstufen unterschieden: kleiner 500 g, kleiner 2 kg und kleiner 25 kg. Die mit Abstand relevanteste Stufe ist jene kleiner 2 kg, welche beliebte Drohnentypen wie die DJI Mavic 3 und Phantom 4 Serie umfasst. Für diese gilt ab sofort die 30m/5m-Regel. Das bedeutet: Sie dürfen bis 30 m an unbeteiligte Personen heranfliegen - im Langsamflugmodus sogar 5 m. Bislang war die Grenze bei 50 m gesetzt.

Das bedeutet eine wesentliche Arbeitserleichterung für alle gewerblichen Piloten, die in der Stadt oder anderswo in der Nähe von unbeteiligten Dritten fliegen möchten.

Zum Original-Erlass (pdf)

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