Seit dem 1. Mai 2021 müssen sich Drohnenbetreiber registrieren. Und damit sind wir schon beim wichtigsten Punkt, denn es geht um den Betreiber und nicht primär um die Drohne.
Die Registrierung erfolgt auf dieser Website des Luftfahrt Bundesamts (LBA). Dabei ist der Betreiber ausschlaggebend: Im Fall von Privatpiloten muss der Pilot einfach seine persönlichen Daten angeben. Wenn die Drohne von einer Firma betrieben wird, dann ist die Firma als juristische Person der Betreiber und entsprechend zu registrieren – hier geht es also nicht um den Piloten, sondern um den Betreiber.
Die Registrierungspflicht gilt für alle Piloten, die eine Drohne mit mehr als 250 g Abfluggewicht oder einer Kamera fliegen. Allgemeiner heißt es im Gesetz, dass die Pflicht alle Piloten umfasst, die personenbezogene Daten mit ihrer Drohne aufnehmen können. Der Gesetzgeber sorgt sich also neben der Absturzgefahr auch besonders um Datenschutz und Privatsphäre von Unbeteiligten.
Offzielle Informationen zur Registrierung finden Sie auf dieser Website des LBA.
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