Fortbildungen sind Investitionen in die berufliche Zukunft - das weiß auch das Finanzamt! Aus diesem Grund können die Kosten hierfür in der Regel in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wer also bei uns eine Schulung besucht, der profitiert davon doppelt: erstens mit dem erworbenen Wissen und zweitens durch die Steuerersparnis.
Dabei erkennt das Finanzamt nicht nur die reinen Schulungsgebühren als Kosten an. Auch Lehrmittel und Bücher gehören dazu. Selbst die Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, ...) werden anerkannt. Bedingung ist natürlich, dass die Weiterbildung beruflich veranlasst ist. Ein Zahnarzt wird es also eher schwer haben eine Multikopter-Schulung anerkennen zu lassen. Besucht dagegen ein Dachdecker die selbe Schulung, ist der Bezug zum Beruf naheliegend.
Profitieren von der Unterstützung durch den Fiskus kann eigentlich jeder. Sowohl Selbstständige also auch Arbeitnehmer können Ausgaben für Weiterbildungen als Werbungskosten geltend machen. Aber auch Arbeitslose und Eltern in Elternzeit können sich auf diese Weise Weiterbildungen vom Staat bezuschussen lassen. Natürlich bleiben auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf eine Weiterbildung schicken, nicht auf den Kosten sitzen. Auch sie können diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Unternehmen profitieren also gleich dreifach: zum Ersten durch die Kostenersparnis, zweitens durch die neuen Fähigkeiten der Mitarbeiter und nicht zuletzt durch die gesteigerte Motivation und Verbundenheit der Mitarbeiter mit dem Unternehmen.
Es gibt also keinen Grund eine Schulung auf die lange Bank zu schieben. Informieren Sie sich über unser Schulungsangebot und profitieren Sie noch in diesem Jahr von der Steuerersparnis! Airclip Schulungsangebot
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