Was gilt für meine Mavic 2 Serie nach der EU-Drohnenverordnung?

Wenn Sie die Drohne vor 31.12.2023 gekauft haben, gilt die Drohne als Bestandsdrohne. Sie ist also keiner C-Klasse zugeordnet. Neben der DJI Mavic 2-Serie kann auch die DJI Phantom-Serie nicht nachzertifiziert werden.

Regelungen zu Bestandsdrohnen können hier nachgelesen werden.

Eine Nachzertifizierung ist nur für Drohnenmodelle möglich, welche ab sofort als zertifizierte Drohnen gelten, aber vor Dezember 2023 verkauft wurden.

Ab 01.01.2024 verkaufte Drohnen müssen mit C-Klassifizierung vom Hersteller auf den Markt gebracht werden. Eine aktuelle Übersicht der zertifizierten Drohnenmodelle sind auf der Website der EASA zu finden.

 

Drohnenwissen

Was gilt für meine Mavic 2 Serie nach der EU-Drohnenverordnung?

Wenn Sie die Drohne vor 31.12.2023 gekauft haben, gilt die Drohne als Bestandsdrohne. Sie ist also keiner C-Klasse zugeordnet. Neben der DJI Mavic 2-Serie kann auch die DJI Phantom-Serie nicht nachzertifiziert werden.

Regelungen zu Bestandsdrohnen können hier nachgelesen werden.

Eine Nachzertifizierung ist nur für Drohnenmodelle möglich, welche ab sofort als zertifizierte Drohnen gelten, aber vor Dezember 2023 verkauft wurden.

Ab 01.01.2024 verkaufte Drohnen müssen mit C-Klassifizierung vom Hersteller auf den Markt gebracht werden. Eine aktuelle Übersicht der zertifizierten Drohnenmodelle sind auf der Website der EASA zu finden.