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Drohnenwissen

Was gilt für meine Mavic 2 Serie nach der EU-Drohnenverordnung?

Die Mavic 2 ist eine Bestandsdrohne. Sie trägt keine Klassenkennzeichnung, und eine Nachzertifizierung ist für diese Baureihe nicht möglich – ebenso wenig für die Phantom-Serie.

Maßgeblich ist dabei nicht Ihr Kaufdatum, sondern wann das Modell in Verkehr gebracht wurde. Eine 2024 gebraucht erworbene Mavic 2 bleibt eine Bestandsdrohne.

Was Sie damit dürfen

Seit dem 1. Januar 2024 nur noch Unterkategorie A3: mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, keine unbeteiligten Personen im Flugbereich. Erforderlich ist der Kompetenznachweis A1/A3.

Was das praktisch heißt: Aufnahmen in bebautem Gebiet, Dachinspektionen im Wohnquartier oder Baustellenbefliegungen innerorts sind mit diesem Gerät in der offenen Kategorie nicht mehr möglich. Dafür brauchen Sie entweder eine klassifizierte Drohne oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie.

Wenn solche Einsätze zu Ihrem Alltag gehören, ist die Bestandsdrohne der begrenzende Faktor – nicht der Führerschein. Welche aktuellen Modelle infrage kommen, besprechen wir gern: Termin buchen.

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