Drohnenfotos in der Silvesternacht

28.12.2018 16:57:00 / Gemischtes / Kommentare 0

Gerade an Silvester lohnt es sich besonders spektakuläre Bilder von einer Drohne aus aufzunehmen. Wäre da nicht das Nachtflugverbot für Drohnen, welches deutschlandweit gilt. Eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde ist also ein Muss für alle diejenigen die legal Fliegen möchten. Eine Alternative bietet die Allgemeinverfügung der Luftfahrtbehörden in manchen Bundesländern. Dieses vereinfachte Verfahren erlaubt den Nachtflug unter bestimmten Voraussetzungen. Leider bieten nicht alle Bundesländer diese Möglichkeit an. Im Rahmen der Allgemeinverfügung in Sachsen beispielsweise dürfen Flüge in der Dunkelheit durchgeführt werden, wenn sich ausreichend helle Beleuchtung an der Drohne befindet sodass für den Piloten als auch für andere Personen oder Luftfahrtteilnehmer eine rechtzeitige Erkennung gewährleistet ist. Die genauen Nebenbestimmungen für den Flug bei Nacht sind hier nachzulesen.

Achtung: Die Allgemeinverfügung muss per Post an die Luftfahrtbehörde gesendet werden und ist erst bei Posteingang gültig. Das heißt wer Silvester fliegen möchte, muss sicherstellen, dass die Unterlagen auch rechtzeitig ankommen. Die Details sind in der Allgemeinverfügung für Sachsen in Punkt 6 der Nebenbestimmung auf Seite 4 zu finden.

In unserer FAQ haben wir genau beschrieben in welchen Bundesländern nach dem selben Prinzip vorgegangen wird. Das Airclip Team wünscht allen einen guten Rutsch.

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