Mit Inkrafttreten der Drohnenverordnung von 2017 hat sich auch das Genehmigungsverfahren für eine Aufstiegserlaubnis grundlegend geändert. Es gibt zahlreiche Vereinfachungen und damit ist es in vielen Fällen nicht mehr notwendig eine Aufstiegserlaubnis zu beantragen. Das spart Zeit und Geld.
Auf der anderen Seite definiert die Drohnenverordnung einige Flugverbotszonen, in denen nur mit einer Ausnahmegenehmigung geflogen werden darf. Meist ist auch das, Dank dem bundesweit geregelten vereinfachten Verfahren, nur eine Formsache. Dann und wann ist es allerdings notwendig eine aufwendige Risikoanalsyse nach SORA-GER durchzuführen.
Dies war beispielsweise bei einem unserer aktuellen Projekte der Fall. Dabei sollten zwei Drohnen zur Verkehrsbeobachtung in 200 Meter Höhe direkt über der Autobahn platziert werden. Hier mussten wir zum Einen dafür sorgen, dass der fließende Verkehr durch unsere Aktivitäten nicht abgelenkt wird und im Falle eines Systemausfalls keine Drohne auf die Autobahn fällt. Logisch, dass in diesem Fall der Genehmigungsprozess etwas länger als zwei Wochen dauerte und auch mehr Kosten als die üblichen hundert Euro verursachte.
Am Ende konnte wir jedoch die Verkehrsbeobachtung bei schönem Herbstwetter und geschützt durch ein NOTAM ohne die geringste Beeinträchtigung durchführen. Auch die Vertreter der Luftfahrtbehörde, die uns vor Ort besuchten, konnten sich davon überzeugen, dass wir keine Gefahr für die Sicherheit auf der Autobahn darstellten.
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