Bestandsdrohnen im EU-Gesetz

12.05.2020 14:34:00 / Gesetze / Kommentare 0

Manch ein Drohnenpilot fragt sich, ob er seine Drohne nach Einführung der EU-Regeln (1. Januar 2021) weiter wie gewohnt einsetzen kann. Das wichtigste zu Beginn: Sie dürfen Ihre Drohne weiter benutzen. Trotzdem sind ein paar Einschränkungen zu beachten.

Ab 2021 müssen alle neu verkauften Drohnen vom Hersteller markiert werden. Der Nutzer kann aus der Markierung ganz einfach die Drohnenklasse (C0 bis C4) ablesen. Vor 2021 verkaufte Drohnen sind natürlich noch keiner Kategorie zugeordnet - und werden es auch nicht. Die EU-Verordnung sieht stattdessen eine zweijährige Übergangsfrist vor. Drohnen zwischen 500 g und 2 kg müssen mindestens 50 m (horizontalen) Abstand zu unbeteiligten Personen halten. Für größere Startmassen sind 150 m zu beachten.

Aus unserer Sicht sind dies Auflagen, die von gewissenhaften Piloten ohnehin eingehalten werden. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben freuen wir uns über Ihre Nachricht.

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